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SicherungsklassenDie steigende Einbruchkriminalität erfordert erhöhte Sicherungsmaßnahmen. Die Sicherungsmaßnahmen müssen so konzipiert sein, dass Einbrüche möglichst verhindert werden. Hierbei müssen die geforderten Sicherheitsmaßnahmen - unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit - der Gefährdung des Risikos angepasst sein. Aus diesem Grund wurden die Betriebsarten in 6 Sicherungsklassen (SG 1 bis SG 6) eingeteilt, welche unterschiedliche Sicherungsanforderungen beinhalten. Die einem Risiko zugeordnete Sicherungsklasse ist dem Betriebsartenverzeichnis zu entnehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen (Sicherungsklasse, Versicherungssumme) wird die Aufnahme der Sicherungsbeschreibung und -vereinbarung (Druckstück-Nr. F 12) erforderlich.
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