Sengschäden

Informationen zu Sengschäden: Nicht unter den Feuerversicherungsschutz fallen Sengschäden, die nicht durch einen Brand oder einen Blitzschlag entstanden sind. Dieser Ausschluss hat lediglich deklatorischen Charakter.




Sengschäden

Sengschäden, die nicht durch einen Brand oder einen Blitzschlag entstanden sind, fallen nicht unter den Feuerversicherungsschutz.

Der Grund hierfür liegt in der mangelnden selbständigen Ausbreitungsfähigkeit von Sengschäden, die für einen versicherten Brand erforderlich ist.
Der Ausschluss hat somit lediglich deklatorischen Charakter. Als Folgeschäden eines Brandes sind Sengschäden jedoch versichert.