Schäden an Zuleitungsrohren oder Ableitungsrohren

Informationen zu Schäden an Zuleitungsrohren oder Ableitungsrohren: Versicherte Schäden durch Frost- oder sonstige Bruchschäden sind in der Gebäudeversicherung bis 1 % der Versicherungssumme auf Erstes Risiko versichert. Hier finden Sie vier Punkte zu Schäden an Zuleitungsrohren oder Ableitungsrohren.




Schäden an Zuleitungsrohren oder Ableitungsrohren

In der Gebäudeversicherung sind bis 1% der Versicherungssumme auf Erstes Risiko versichert Schäden durch Frost- oder sonstige Bruchschäden

1. an Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren, die zwar auf dem Versicherungsort verlegt sind, jedoch nicht der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen;

2. an Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren, die außerhalb des Versicherungsortes verlegt sind und der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen, soweit der Versicherungsnehmer dafür die Gefahr trägt;

3. an Ableitungsrohren der Wasserversorgung außerhalb versicherter Gebäude auf dem Versicherungsort, soweit diese Rohre der Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen;

4. an Ableitungsrohren der Wasserversorgung, die außerhalb des Versicherungsortes verlegt sind und der Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen, soweit der Versicherungsnehmer dafür die Gefahr trägt.