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SchadenversicherungUnter dem Begriff Schadenversicherung sind sämtliche Versicherungsformen zusammengefasst, deren Versicherungsleistung auf einen tatsächlich entstandenen und konkret nachweisbaren Schaden am Vermögen der Versicherten begrenzt ist (z.B. F-, LW-, ED- und Sturmversicherung, BU-Versicherung). Maßgebend sind das Prinzip der konkreten Bedarfsdeckung und das Bereicherungsverbot.
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