Sachen in Schaukästen und Vitrinen

Informationen zu Sachen in Schaukästen und Vitrinen: Zum Versicherungsort gehören auch Schaukästen und Vitrinen innerhalb des Versicherungsgrundstücks und in unmittelbarer Nähe des Versicherungsgrundstücks. Da die Sachen im Rahmen der Versicherungssumme mitversichert sind, gilt die Summengrenze bei Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelversicherung nicht.




Sachen in Schaukästen und Vitrinen

Schaukästen und Vitrinen innerhalb des Versicherungsgrundstücks und in unmittelbarer Nähe des Versicherungsgrundstücks gehören auch zum Versicherungsort. Schaukästen und Vitrinen sind jedoch schwer zu sichern. Wenn der Dieb den Schaukasten oder die Vitrine außerhalb eines Gebäudes erbricht oder mittels falscher Schlüssel oder anderer Werkzeuge öffnet ist daher in der Einbruchdiebstahlversicherung die Entschädigung für Sachen in Schaukästen und Vitrinen nur bis auf 1.500 EUR begrenzt.

Für die Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelversicherung gilt diese Summengrenze nicht, d.h. die Sachen sind im Rahmen der Versicherungssumme mitversichert.