Sachen in Schaufenstern

Informationen zu Sachen in Schaufenstern: In der Geschäftsversicherung sind Schäden eines sogenannten Blitzeinbruches nur bis zu 5.000 Euro auf Erstes Risiko mitversichert. Der Versicherungsnehmer sollte daher keine hochwertige Ware ins Fenster stellen.




Sachen in Schaufenstern

Im Bereich der Schaufenster besteht die Gefahr des sog. "Blitzeinbruches", d.h. der Täter zerstört die Glasscheibe, entwendet durch die Scheibe die Ware aus dem Schaufensterbereich und ist dann sehr schnell wieder verschwunden. Diese Schäden sind in der Geschäftsversicherung nur bis zu 5.000 EUR auf Erstes Risiko mitversichert. Daher sollte der Versicherungsnehmer - wenn möglich - keine hochwertige Ware ins Fenster stellen. und einen risikogerechten Schaufensterschutz anbringen.

Dringt der Täter aber durch die Türe ein und entwendet von innen die Ware aus dem Schaufenster oder werden die versicherten Sachen durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm beschädigt, so ist der Schaufensterinhalt im Rahmen der Versicherungssumme mitversichert.