Sachen im Freien
Viele Betriebe lagern vorübergehend oder auch dauernd Waren und Vorräte im Freien auf dem Versicherungsort (z.B. Baustoffhandel, Holzhandel). In der Feuer- und Leitungswasserversicherung besteht Versicherungsschutz auch für Sachen im Freien innerhalb des Grundstücks, auf dem der Versicherungsort liegt, bis zu 20.000 EUR auf Erstes Risiko.
Achtung:
Nicht verwechseln mit der Außenversicherung! Im Rahmen der Außenversicherung sind die versicherten Sachen außerhalb des Versicherungsortes innerhalb der Europäischen Union, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz versichert. Diese Sachen sind in der Versicherungssumme enthalten.
Im Rahmen der Position Sachen im Freien sind Waren, Vorräte sowie Betriebseinrichtung im Freien auf dem Versicherungsort versichert. Diese Sachen sind nicht in der Versicherungssumme enthalten.
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