Repräsentant

Informationen zum Repräsentant: Unter Repräsentant versteht man die Person, die in einem Geschäftsbereich, zu dem die versicherte Sache gehört, wegen eines Vertretungs- oder ähnlichen Verhältnisses an die Stelle des Versicherungsnehmers tritt.




Repräsentant

Repräsentant ist, wer in dem Geschäftsbereich, zu dem die versicherte Sache gehört, auf Grund eines Vertretungs- oder ähnlichen Verhältnisses an die Stelle des Versicherungsnehmer getreten ist.
Die Überlassung der Obhut über die versicherte Sache ist dabei ein wichtiges Indiz, kann aber allein nicht die Repräsentanteneigenschaft begründen. Repräsentant kann nur sein, wer darüber hinaus befugt ist, selbständig in einem nicht ganz unbedeutenden Umfang für den Versicherungsnehmer zu handeln und dabei auch dessen Rechte und Pflichten als Versicherungsnehmer wahrzunehmen, z.B. als Verwalter, Betriebsleiter, Abteilungsleiter, Prokurist oder Sicherheitsbeauftragter.

Die Repräsentantenhaftung wird von der Rechtsprechung damit begründet, dass der Versicherungsschutz zu stark entwertet bzw. teilweise völlig ausgehöhlt würde, wenn der Versicherungsnehmer für das schuldhafte Verhalten aller Personen einzustehen hätte, die auf das versicherte Risiko mit seinem Einverständnis einzuwirken in der Lage sind. Nach dem allgemeinen Zivilrecht (§ 278 BGB) müsste sich der Versicherungsnehmer nämlich das schuldhafte Verhalten aller für ihn tätigen Personen (Erfüllungsgehilfen) zurechnen lassen.