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RepräsentantRepräsentant ist, wer in dem Geschäftsbereich, zu dem die versicherte Sache gehört, auf Grund eines Vertretungs- oder ähnlichen Verhältnisses an die Stelle des Versicherungsnehmer getreten ist. Die Repräsentantenhaftung wird von der Rechtsprechung damit begründet, dass der Versicherungsschutz zu stark entwertet bzw. teilweise völlig ausgehöhlt würde, wenn der Versicherungsnehmer für das schuldhafte Verhalten aller Personen einzustehen hätte, die auf das versicherte Risiko mit seinem Einverständnis einzuwirken in der Lage sind. Nach dem allgemeinen Zivilrecht (§ 278 BGB) müsste sich der Versicherungsnehmer nämlich das schuldhafte Verhalten aller für ihn tätigen Personen (Erfüllungsgehilfen) zurechnen lassen.
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