Registrierkassen

Informationen zu Registrierkassen: Den Aufbewahrungsanforderungen für Wertsachen genügen Registrierkassen nicht. Ihr Inhalt ist jedoch versichert, insofern die Kasse offen steht. Pro Kasse sind 50 Euro Wechselgeld, maximal 500 Euro, versichert.




Registrierkassen

Registrierkassen genügen nicht den Aufbewahrungsanforderungen für Wertsachen. Der Inhalt von Registrierkassen sowie elektrischen und elektronischen Kassen ist jedoch versichert, sofern die Kasse offen steht. Versichert sind pro Kasse 50,- EUR Wechselgeld, maximal 500,- EUR.

Bei verschlossenen Kassen sind auch die Beschädigungen infolge eines Einbruchdiebstahls an der Kasse selbst nicht versichert. Ebenfalls nicht versichert sind Beschädigungen an Rückgeldgebern, wenn der Geldbehälter nicht entnommen ist.