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RegistrierkassenRegistrierkassen genügen nicht den Aufbewahrungsanforderungen für Wertsachen. Der Inhalt von Registrierkassen sowie elektrischen und elektronischen Kassen ist jedoch versichert, sofern die Kasse offen steht. Versichert sind pro Kasse 50,- EUR Wechselgeld, maximal 500,- EUR. Bei verschlossenen Kassen sind auch die Beschädigungen infolge eines Einbruchdiebstahls an der Kasse selbst nicht versichert. Ebenfalls nicht versichert sind Beschädigungen an Rückgeldgebern, wenn der Geldbehälter nicht entnommen ist.
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