Raub, räuberische Erpressung

Informationen zu Raub, räuberische Erpressung: Raub und räuberische Erpressung ist im Rahmen der Geschäftsversicherung bei der Gefahr Einbruchdiebstahl mitversichert. Die Herausgabe oder Wegnahme versicherter Sachen druch räuberische Erpressung ist ebenfalls versichert.




Raub, räuberische Erpressung

Bei der Gefahr Einbruchdiebstahl im Rahmen der Geschäftsversicherung ist auch Raub und räuberische Erpressung mitversichert.
Die Entschädigung für Geschäftsberaubung ist auf 25.000 EUR und für Transportberaubung auf 15.000 EUR jeweils auf Erstes Risiko begrenzt. Raub im Sinne der VBIB 2000 liegt vor, wenn gegen versicherte Personen Gewalt angewendet wird um dessen Widerstandskraft gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten. Durch die Bedingungen wird klargestellt, dass die Wegnahme versicherter Sachen ohne Überwindung eines bewussten Widerstandes nicht als Raub, sondern als einfacher Diebstahl (s. dort) anzusehen und deshalb nicht versichert ist.

Ebenfalls versichert ist die Herausgabe oder Wegnahme versicherter Sachen durch räuberische Erpressung. Vorausgesetzt wird hierbei die Androhung einer Gewalttat mit Gefahr für Leib und Leben. Die Gewalttat muss auch an Ort und Stelle erfolgen, wodurch klargestellt wird, dass Geiselnahme und Lösegelderpressung nicht versichert sind.
Des weiteren fallen unter den Versicherungsschutz auch solche Verluste versicherter Sachen, die dem versicherten Gewahrsamsinhaber weggenommen werden, weil er schuldlos widerstandsunfähig ist. Solche Fälle sind beispielsweise eine Bewusstlosigkeit oder Tod nach einem Unfall. Nicht versichert wäre hingegen die Widerstandsunfähigkeit aufgrund erhöhtem Alkoholkonsums.