|
|
RatenzuschlagSoweit Jahresbeiträge vereinbart sind, kann der Beitrag aufgrund besonderer Vereinbarung auch in Raten, z.B. viertel- oder halbjährlich, gezahlt werden. Aufgrund der erhöhten Verwaltungsarbeit und des entgangenen Zinsgewinns wird in diesen Fällen ein Ratenzuschlag erhoben.
|
