Ratenzuschlag

Informationen zum Ratenzuschlag: Jahresbeiträge können aufgrund besonderer Vereinbarung auch in Raten wie beispielsweise viertel- oder halbjährlich gezahlt werden. In diesen Fällen wird ein Ratenzuschlag erhoben.




Ratenzuschlag

Soweit Jahresbeiträge vereinbart sind, kann der Beitrag aufgrund besonderer Vereinbarung auch in Raten, z.B. viertel- oder halbjährlich, gezahlt werden.

Aufgrund der erhöhten Verwaltungsarbeit und des entgangenen Zinsgewinns wird in diesen Fällen ein Ratenzuschlag erhoben.