Provisorische Sicherungsmaßnahmen nach einem Einbruch

Informationen zu provisorischen Sicherungsmaßnahmen nach einem Einbruch: Bei der Gefahr Einbruchdiebstahl sind in der Gescäftsversicherung notwendige Aufwendungen für eine provisorische Beseitigung von Gebäudeschäden bis zu 2.000 Euro auf Erstes Risiko mitversichert.




Provisorische Sicherungsmaßnahmen nach einem Einbruch

In der Geschäftsversicherung sind bei der Gefahr Einbruchdiebstahl notwendige Aufwendungen für eine provisorische Beseitigung von Gebäudeschäden bis zu 2.000 EUR auf Erstes Risiko mitversichert.
Die Gebäudeschäden können an Dächern, Decken, Wänden, Fußböden, Türen, Schlössern, Fenstern (ausgenommen Schaufensterverglasungen), Rollläden und Schutzgittern der als Versicherungsort vereinbarten Räume entstehen.

Des weiteren sind notwendige Bewachungskosten zur Vermeidung von Folgeschäden durch diese Position versichert.