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Obligatorische RückversicherungUnter der obligatorischen (lat. verpflichtend) Rückversicherung versteht man das Rückversicherungsgeschäft, bei dem sowohl für den Erst- als auch für den Rückversicherer bestimmte Handlungen verbindlich sind. Der Erstversicherer ist verpflichtet, den Rückversicherer in der vertraglich festgelegten Höhe am Geschäft zu beteiligen, und der Rückversicherer ist verpflichtet, die unter den Versicherungsvertrag fallenden Abgaben des Erstversicherers anzunehmen. Die Vorteile für den Erstversicherer sind vor allem der automatische Rückversicherungsschutz für alle Risiken, die Gegenstand des Vertrages sind, bei gleichzeitiger Vereinfachung der Verwaltung. Gegensatz der obligatorischen Rückversicherung ist die fakultative Rückversicherung (s. dort).
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