Obliegenheiten

Informationen zu Obliegenheiten: Obliegenheiten, die vor dem Versicherungsfall zu erfüllen sind, werden von denen unterschieden, die nachher erfüllt werden müssen. Hier finden Sie einige Beispiele zu dem Tehma.




Obliegenheiten

Obliegenheiten sind dem Versicherungsnehmer durch Gesetz oder Vertrag auferlegte Pflichten besonderer Art, deren schuldhafte Verletzung zum Verlust seiner Rechtsposition aus dem Versicherungsvertrag führt. Man unterscheidet Obliegenheiten, die vor dem Versicherungsfall zu erfüllen sind, von solchen, die nachher erfüllt werden müssen.

Zum Beispiel:
Vorvertragliche Anzeigepflicht, Pflicht zur Anzeige von Gefahrerhöhungen, Abwendungs- und Minderungspflicht im Schadenfall, Pflicht zur Anzeige des Versicherungsfalls u.v.m. Obliegenheiten haben generell den Zweck, eine ungünstige Entwicklung des Risikos zu vermeiden und es evtl. günstig zu beeinflussen.