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ObliegenheitenObliegenheiten sind dem Versicherungsnehmer durch Gesetz oder Vertrag auferlegte Pflichten besonderer Art, deren schuldhafte Verletzung zum Verlust seiner Rechtsposition aus dem Versicherungsvertrag führt. Man unterscheidet Obliegenheiten, die vor dem Versicherungsfall zu erfüllen sind, von solchen, die nachher erfüllt werden müssen. Zum Beispiel:
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