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NeuwertVersichert sind die Kosten der Neuherstellung bzw. Wiederbeschaffung. Versicherungswert von Gebäuden ist der ortsübliche Neubauwert einschließlich Architektengebühren sowie sonstiger Konstruktions- und Planungskosten. Eine Neuwertversicherung ist möglich für Geschäfts- und Betriebsgebäude, sofern der Zeitwert mindestens 40 % des Neuwertes beträgt. Versicherungswert beweglicher Sachen ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen oder sie neu herzustellen (Wiederbeschaffungspreis); maßgebend ist der niedrigere Betrag. Eine Neuwertversicherung ist möglich für bewegliche Sachen, und zwar Einrichtung, sofern der Zeitwert mindestens 40 % des Neuwertes beträgt.
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