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NebenversicherungEine Nebenversicherung liegt vor, wenn eine versicherte Sache durch mindestens zwei unabhängig voneinander bestehende Verträge gegen dieselbe Gefahr versichert ist, ohne dass die Versicherungssummen insgesamt den Versicherungswert übersteigen. Nach § 58 VVG ist der Versicherungsnehmer verpflichtet die Versicherer von dem Bestehen weiterer Verträge zu informieren. Dabei ist der Versicherer und die Versicherungssumme zu nennen.
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