Nebenversicherung

Informationen zur Nebenversicherung: Ist eine Sache durch mindestens zwei unabhängig voneinander bestehende Verträge gegen dieselbe Gefahr versichert, ohne dass die Versicherungssummen insgesamt den Versicherungswert übersteigen, liegt eine Nebenversicherung vor.




Nebenversicherung

Eine Nebenversicherung liegt vor, wenn eine versicherte Sache durch mindestens zwei unabhängig voneinander bestehende Verträge gegen dieselbe Gefahr versichert ist, ohne dass die Versicherungssummen insgesamt den Versicherungswert übersteigen.

Nach § 58 VVG ist der Versicherungsnehmer verpflichtet die Versicherer von dem Bestehen weiterer Verträge zu informieren. Dabei ist der Versicherer und die Versicherungssumme zu nennen.