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Muster, Anschauungsmodelle, Prototypen und AusstellungsstückeMuster, Anschauungsmodelle, Prototypen und Ausstellungsstücke sind nicht zum Verkauf bestimmt; sie werden häufig nur für eine begrenzte Zeit gebraucht und entwerten relativ rasch. Muster u.ä. werden daher nicht zum Neuwert versichert, um Bereicherungen des Versicherungsnehmers zuverlässig zu vermeiden. Typengebundene Fertigungsvorrichtungen sind z.B. Schnitte, Prägewerkzeuge, Formen, Stehsätze, Stempel, Schablonen, Druckplatten und -walzen usw. Sofern sie nicht mehr für die laufende Produktion benötigt werden, werden sie hinsichtlich des Versicherungswertes wie Muster u.ä. behandelt - also Versicherung zum Zeitwert. Bei der "laufenden Produktion" kommt es nicht darauf an, dass die betreffende Sache im augenblicklichen Produktionsprozess eingeschaltet ist, sondern darauf, ob das Produkt, für das die Fertigungsvorrichtung gebraucht wird, noch auf dem Fertigungsprogramm steht. Fertigungsvorrichtungen, die für die laufende Produktion benötigt werden, sind dagegen stets zum Neuwert versichert.
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