Mindestbeitrag

Informationen zum Mindestbeitrag: Es darf pro Vertrag kein geringerer Betrag als der Mindestbeitrag vereinbart werden, auch nach Abzug des Dauernachlasses. Hinzu kommen noch ein evtl. Ratenzuschlag und die gesetzliche Versicherungssteuer.




Mindestbeitrag

Auch nach Abzug des Dauernachlasses darf pro Vertrag kein geringerer Betrag als der Mindestbeitrag vereinbart werden. Ein evtl. Ratenzuschlag und die gesetzliche Versicherungsteuer kommen hinzu. Damit neben dem Risikobeitrag ein genügend großer Anteil zur Deckung der Verwaltungskosten verbleibt, ist der Mindestbeitrag erforderlich. Der Mindestbeitrag beträgt, sofern nichts anderes angegeben ist, pro Vertrag (bei der Geschäftsversicherung und bei der Gebäudeversicherung jeweils einschl. Glasversicherung):
bei jährlicher Zahlungsweise 100 EUR zuzügl. V-Steuer
bei ½-jährlicher Zahlungsweise 50 EUR zuzügl. V-Steuer
bei ¼-jährlicher Zahlungsweise 25 EUR zuzügl. V-Steuer

Ausnahme: Wird mit einer Geschäftsversicherung auch eine Elektronik-Pauschal und/oder Werkverkehrs-Pauschalversicherung abgeschlossen, beträgt der Mindestbeitrag für die Geschäftsversicherung
bei jährlicher Zahlungsweise 75,00 EUR zuzügl. V-Steuer
bei ½-jährlicher Zahlungsweise 37,50 EUR zuzügl. V-Steuer
bei ¼-jährlicher Zahlungsweise 18,75 EUR zuzügl. V-Steuer