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MietverlustEin Gebäude oder Teile eines Gebäudes können infolge eines Sachschaden derart beschädigt sein, dass eine Nutzung nicht oder nur eingeschränkt möglich ist. Sofern der Mieter dann kraft Gesetzes oder nach dem Mietvertrag berechtigt ist die Zahlung der Miete ganz oder teilweise zu verweigern, ersetzt der Versicherer den entstandenen Mietausfall. Die Gefahr Mietverlust ist Bestandteil der Gebäudeversicherung. Versichert werden kann der Mietverlust infolge von Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, weitere Elementarschäden, Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung. Tritt aufgrund dieser Gefahren ein entschädigungspflichtiger Sachschaden ein, ersetzt der Versicherer die Miete einschließlich der fortlaufenden Nebenkosten aus vermieteten, selbst genutzten oder unentgeltlich überlassenen Räumen und Gebäuden. Ersetzt wird die entgangene Miete für die Dauer des Schadens bis zur hierfür vereinbarten Entschädigungsgrenze, wahlweise 5, 10 oder 20 % der Gebäudeversicherungssumme. Die Haftzeit beträgt generell für 24 Monate.
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