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Mieter: Frostschäden und BruchschädenLeitungswasseranlagen, z.B. Rohre der Warmwasser- oder Dampfheizung, Sprinkler- oder Berieselungsanlagen, Waschbecken, Heizkörper etc., sind Gebäudebestandteile und somit Gegenstand der Gebäudeversicherung. Wurden diese Leitungswasseranlagen jedoch vom Mieter eingebracht, hat der Gebäudeeigentümer regelmäßig kein Interesse an der Versicherung dieser Anlagen. Daher können die Anlagen über die Geschäftsversicherung mitversichert werden. Versichert sind Frost und sonstige Bruchschäden an den Rohren der genannten Leitungswasseranlagen sowie Frostschäden an den genannten Leitungswasseranlagen bis zu 5.000 EUR auf Erstes Risiko mitversichert. Die entsprechenden Rohre oder Einrichtungen müssen in der Versicherungssumme berücksichtigt werden. Sofern weitere Mietereinbauten vorhanden sind, welche Gebäudebestandteile darstellen (z.B. Trennwände, Bodenbeläge), ist grundsätzlich eine Mitversicherung im Rahmen der Geschäftsversicherung möglich; dies muss jedoch ausdrücklich vertraglich vereinbart werden.
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