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Mehrkosten durch TechnologiefortschrittIst die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung von versicherten und vom Schaden betroffenen Sachen nicht möglich, weil die Sachen infolge von Technologiefortschritt nicht mehr in derselben Art und Weise hergestellt werden, entstehen Mehrkosten. Besonders häufig ist dies bei technisch schnell überholten Anlagen der Informationstechnologie der Fall. Diese Mehrkosten sind in der Geschäftsversicherung und in der Gebäudeversicherung im Rahmen des 100%-auf Erstes Risiko bis zur Versicherungssumme, max. 2,5 Mio. EUR mitversichert.
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