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Mehrkosten durch Preissteigerungen (Preisdifferenz-Versicherung)Der Versicherer ersetzt die Mehrkosten, die durch Preissteigerungen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung entstehen. Der Versicherungswert ist darauf abgestellt, dass der Versicherungsnehmer im Falle eines Schadens Aufwendungen zur Ersatzbeschaffung gleichartiger Sachen machen muss; entsprechend ist für die Entschädigung der Versicherungswert z.Z. des Eintritts des Schadenfalles maßgebend. Man geht in der Regulierungspraxis davon aus, dass nicht die tatsächlich aufgewendeten Kosten und Preise maßgebend sind, sondern die dem Preisniveau einer fiktiven, auf den Zeitpunkt des Schadeneintritts bezogenen Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung entsprechenden. Dem Versicherungsnehmer bleibt bei steigenden Preisen insoweit ein nicht gedeckter Schaden. In der Geschäftsversicherung und in der Gebäudeversicherung ersetzt die Position Mehrkosten durch Preissteigerungen diese nach dem Schadeneintritt entstehenden Mehrkosten im Rahmen des 100%-Kostenblocks bis zur Versicherungssumme, max. 2,5 Mio. EUR auf Erstes Risiko. Beispiel:
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