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Kosten der Schadenermittlung und SchadenfeststellungDas Versicherungsvertragsgesetz (VVG) (s. dort) sieht eine Reihe von Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers vor. Die wichtigsten sind nachstehend genannt: Unter den Kosten der Schadenermittlung und -feststellung versteht man die Summe aller Aufwendungen des Versicherers und/oder des Versicherungsnehmers zur Feststellung und zum Nachweis eines ersatzpflichtigen Schadens. Der Versicherer hat gemäß § 66 VVG dem Versicherungsnehmer diese Kosten insoweit zu erstatten, als sie den Umständen nach geboten waren. Sind Maßnahmen auf Weisung des Versicherers erfolgt, werden diese Aufwendungen auch über die Versicherungssumme hinaus ersetzt. Die Unterversicherungsregel findet Anwendung.
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