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Kombinierte VersicherungVersicherung zur Deckung mehrerer Gefahren aufgrund eines Antrages und einheitlicher AVB. Es wird ein Versicherungsschein ausgefertigt. Rechtlich handelt es sich um einen Vertrag. Die Kündigung einzelner Gefahren ist nicht möglich. Die kombinierte Versicherung wird auch als "verbundene" Versicherung bezeichnet.
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