Kombinierte Versicherung

Informationen zu kombinierten Versicherungen: Kombinierte Versicherung ist die Deckung mehrerer Gefahren mit einem Antrag und einheitlicher AVB. Hier wird ein Versicherungsschein ausgefertigt. Daher handelt es sich um einen Vertrag. Einzelne Gefahren können nicht gekündigt werden.




Kombinierte Versicherung

Versicherung zur Deckung mehrerer Gefahren aufgrund eines Antrages und einheitlicher AVB. Es wird ein Versicherungsschein ausgefertigt. Rechtlich handelt es sich um einen Vertrag. Die Kündigung einzelner Gefahren ist nicht möglich.

Die kombinierte Versicherung wird auch als "verbundene" Versicherung bezeichnet.
Beispiele: VBIB 2000, VBGB 2000. Gegenstück hierzu ist die gebündelte Versicherung (s. dort).