Innere Unruhen

Informationen zu Innere Unruhen: Im Rahmen der Geschäftsversicherung und der Gebäudeversicherung können innere Unruhen zusammen mit Streik und Aussperrung über eine Klausel versichert werden.




Innere Unruhen

Wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile des Volkes in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung störenden Weise in Bewegung geraten und Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen verüben, sind innere Unruhen gegeben. Dieser Begriff ist eng mit dem Tatbestand des Landfriedensbruch (§ 125 StGB) verwandt.

Im Rahmen der Geschäftsversicherung und der Gebäudeversicherung können innere Unruhen zusammen mit Streik und Aussperrung über eine Klausel versichert werden.