Haftzeit

Informationen zur Haftzeit: Erstreckt sich ein Versicherungsfall über einen Zeitraum, haftet der Versicherer für den Unterbrechungsschaden, welcher innerhalb von 12 Monaten seit Eintritt des Sachschadens entsteht. Diesen Zeitraum nennt man Haftzeit.




Haftzeit

In der Klein-Betriebsunterbrechungsversicherung handelt es sich um einen "gedehnten Versicherungsfall", d.h. der Versicherungsfall erstreckt sich über einen Zeitraum. Der Versicherer haftet für den Unterbrechungsschaden, der innerhalb von 12 Monaten seit Eintritt des Sachschadens entsteht. Dieser Zeitraum wird als Haftzeit bezeichnet.

Auch die Betriebskostenversicherung kennt den gedehnten Versicherungsfall; hier beginnt die Haftzeit ab Eintritt der Leistungsvoraussetzungen, d.h. bei 100 %iger Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person nach Ablauf der vereinbarten Karenztage. Die Haftzeit beträgt 12 Monate.