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Gleitender NeuwertfaktorBei der Versicherung zum gleitenden Neuwert gemäß VBGB 2000 wird mit Hilfe des gleitenden Neuwertfaktors der Beitrag von Mark 1914 auf das aktuelle Preisniveau umgerechnet. Der gleitende Neuwertfaktor wird vom GDV unter Berücksichtigung des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Baupreisindex für Wohngebäude (zu 80 %) und des Tariflohnindex für das Baugewerbe (zu 20 %) errechnet und berücksichtigt die im Laufe der Zeit eingetretenen Baupreisveränderungen. Bei den älteren Verträgen gemäß SGlN 79a wird anstelle des gleitenden Neuwertfaktors der Beitragsfaktor verwendet. (Hinweis: Gleitender Neuwertfaktor und Beitragsfaktor weichen voneinander ab, da bei der Berechnung unterschiedliche Schwellenwerte berücksichtigt werden.)
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