Gleitende Neuwertversicherung

Informationen zur gleitenden Neuwertversicherung: Eine besondere Form der neuwertversicherung ist die gleitende Neuwertversicherung, bei ihr passen sich die Leistungen des Versicherers den Kostenänderungen im Bauwesen an.




Gleitende Neuwertversicherung

Die Gleitende Neuwertversicherung ist eine besondere Form der Neuwertversicherung bei der sich die Leistung des Versicherers den Kostenänderungen im Bauwesen anpasst. Dadurch kann eine Unterversicherung durch Preissteigerungen vermieden werden. Als Versicherungssumme wird der Neuwert des Gebäudes entsprechend seiner jeweiligen Größe und Ausstattung sowie seines Ausbaus nach Preisen des Jahres 1914 gebildet. Einzubeziehen sind auch die Architektengebühren sowie sonstige Konstruktions- und Planungskosten. Da zur Umrechnung der Wohngebäude-Bauindex genutzt wird, ist die gleitende Neuwertversicherung nur für Geschäftsgebäude, d.h. Gebäude mit einer Bausubstanz analog Wohngebäude, geeignet. Betriebsgebäude können zum festen Neuwert mit Wertzuschlagsklausel versichert werden.

Der Beitrag für die Versicherungssumme 1914 wird mit dem gleitenden Neuwertfaktor multipliziert.

Der gleitende Neuwertfaktor erhöht oder vermindert sich entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Baupreisindex für Wohngebäude und der Tariflohnindex für das Baugewerbe geändert haben.
Die Gleitende Neuwertversicherung ist nicht möglich für Gebäude, deren Zeitwert unter 40 % des Neuwertes liegt.