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GlasversicherungVersichert sind Gebäudeverglasungen und/oder Mobiliarverglasungen gegen Schäden durch Zerbrechen einschließlich der Kosten einer Notverglasung. Auch für Werbeanlagen (Leuchtröhrenanlagen, Firmenschilder und Transparente) kann Versicherungsschutz abgeschlossen werden. In der Gebäudeversicherung kann wahlweise die Verglasung des gesamten Gebäudes oder nur von Gebäudeteilen des allgemeinen Gebrauchs versichert werden.
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