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Geschäftsunterlagen und DatenträgerIn der Geschäftsversicherung sind im Rahmen des 100%-Kostenblock bis zur vereinbarten Versicherungssumme, max. 2,5 Mio. EUR die Kosten der Wiederherstellung und Reproduktion von Urkunden, Akten, Plänen, Geschäftsbüchern, Karteien, Zeichnungen und solchen Datenträgern, die Anwenderprogramme enthalten, die ausschließlich im versicherten Betrieb zu verwenden sind, einschließlich der Wiederherstellungs- und Installationskosten für diese Programme auf Erstes Risiko versichert. Mitversichert sind auch die Kosten für die Wiederherstellung betriebsspezifischer Daten. Ist die Wiederherstellung nicht nötig oder erfolgt sie nicht innerhalb von zwei Jahren wird nur der Zeitwert bzw. der gemeine Wert des Materials ersetzt. Wiederherstellung umfasst sowohl die Materialkosten der Geschäftsunterlagen und Datenträger als auch gegebenenfalls die Personalkosten für die manuelle Wiedereingabe bzw. Neuerstellung. Begleitend sollten jedoch innerbetriebliche Sicherungsmaßnahmen (z.B. Duplikate anfertigen, Mikroverfilmung, Datensicherungsschränke) organisiert werden. Der Versicherungsnehmer ist dazu verpflichtet elektronisch gespeicherte Daten zu duplizieren. In der o.g. Position sind nur die Datenträger versichert, die Anwenderprogramme enthalten, die ausschließlich im versicherten Betrieb zu verwenden sind. Datenträger, die Programme für Betriebssysteme oder allgemeine Anwenderprogramme ("Standardsoftware") enthalten, sind als Betriebseinrichtung versichert und müssen in der Inhaltsversicherungssumme berücksichtigt werden. Wird "Standardsoftware" als Handelsware angeboten, sind die Datenträger als Vorräte versichert.
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