Geschäftsfahrräder
In der Geschäftsversicherung sind auch Schäden durch einfachen Diebstahl an Geschäftsfahrrädern bis zu 1.000 EUR auf Erstes Risiko mitversichert.
Voraussetzung für die Leistungspflicht ist jedoch, dass das Fahrrad durch ein Schloss gesichert war. Außerdem muss sich der Diebstahl zwischen 6 Uhr und 22 Uhr ereignet haben oder das Fahrrad zur Zeit des Diebstahls in Gebrauch gewesen sein. Lose mit dem Fahrrad verbundene und regelmäßig seinem Gebrauch dienende Sachen (z.B. Luftpumpe) sind nur dann versichert, wenn sie zusammen mit dem Geschäftsfahrrad abhanden gekommen sind.
Der Versicherungsnehmer hat jedoch Unterlagen über den Hersteller, die Marke und die Rahmennummer der versicherten Geschäftsfahrräder zu beschaffen und aufzubewahren.
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