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GeschäftsberaubungIn der Geschäftsversicherung ist die Geschäftsberaubung bis zur 25.000 EUR auf Erstes Risiko mitversichert. Voraussetzung für die Entschädigungsleistung ist, dass der Raub innerhalb des Versicherungsortes oder wenigstens auf dem "allseitig umfriedeten" Grundstück stattgefunden hat. Beraubung stellt einen Diebstahl unter Androhung oder Anwendung von Gewalt gegen den Versicherungsnehmer, seine Arbeitnehmer oder Personen, denen der Versicherungsnehmer die Obhut über die versicherten Sachen vorübergehend überlassen hat, dar. Nicht versichert sind z.B. Trickdiebstahl oder einfacher Diebstahl.
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