Geschäftsberaubung

Informationen zur Geschäftsberaubung: Die Geschäftsberaubung ist in der Geschäftsversicherung bis zu 25.000 Euro auf Erstes Risiko mitversichert. Der Raub innerhalb des Versicherungsortes oder mindestens auf dem allseitig umfriedeten Grundstück ist Voraussetzung für die Entschädigungsleistung.




Geschäftsberaubung

In der Geschäftsversicherung ist die Geschäftsberaubung bis zur 25.000 EUR auf Erstes Risiko mitversichert. Voraussetzung für die Entschädigungsleistung ist, dass der Raub innerhalb des Versicherungsortes oder wenigstens auf dem "allseitig umfriedeten" Grundstück stattgefunden hat. Beraubung stellt einen Diebstahl unter Androhung oder Anwendung von Gewalt gegen den Versicherungsnehmer, seine Arbeitnehmer oder Personen, denen der Versicherungsnehmer die Obhut über die versicherten Sachen vorübergehend überlassen hat, dar.

Nicht versichert sind z.B. Trickdiebstahl oder einfacher Diebstahl.
Verlangt der Täter Sachen, die erst von einem anderen Ort herangeschafft werden müssen, z.B. bei Erpressungen bzw. Geiselnahmen, ist dies nicht versichert.