Gefahrstandspflicht

Informationen zur Gefahrstandspflicht: Die Gefahrenstandspflicht ist eine Obliegenheit des Versicherungsnehmers, damit er keine Gefahrerhöhung vornimmt. Die weiteren Rechtsfolgen nach den §§ 24 und 25 VVG regeln sich bei einer schuldhaften Verletzung der Gefahrstandpflicht.




Gefahrstandspflicht

Bei der Gefahrstandspflicht handelt es sich um eine Obliegenheit des Versicherungsnehmers, dass er keine Gefahrerhöhung vornimmt.

Bei einer schuldhaften Verletzung der Gefahrstandspflicht regeln sich die weiteren Rechtsfolgen (Kündigungsrecht und Leistungsfreiheit des Versicherers) nach den §§ 24 und 25 VVG.