|
|
GefahrerhöhungDa jeder Versicherungsvertrag von einer bestimmten Gefahrenlage ausgeht, knüpfen VVG und AVB an für den Versicherer ungünstige Veränderungen dieser Gefahrenlage (Gefahrerhöhung) bestimmte Rechtsfolgen. Wichtig:
|
![]() |
GefahrerhöhungInformationen zur Gefahrerhöhung: Versicherungsverträge gehen von einer bestimmten Gefahrenlage aus. Aus diesem Grund knüpfen VVG und AVB an für den Versicherer ungünstige Veränderungen dieser Gefahrenlage bestimmte Rechtsfolgen. Dem Versicherer sind alle Gefahrerhöhungen anzuzeigen. |
||
|