Gebrauchsgegenstände von Betriebsangehörigen

Informationen zu Gebrauchsgegenständen von Betriebsangehörigen: Die Gebrauchsgegenstände von Betriebsangehörigen, die sich auf Verlangen des Arbeitgebers im Betrieb befinden, sind im Rahmen der GEschäftsversicherung mitversichert. Hierzu gehören Bekleidung, Taschen, Werkzeuge, eigene Fachliteratur und Fahrräder. Bargeld, Kraftfahrzeuge und Werpapiere sind ausdrücklich ausgenommen.




Gebrauchsgegenstände von Betriebsangehörigen

Im Rahmen der Geschäftsversicherung sind immer auch die Gebrauchsgegenstände der Betriebsangehörigen, die sich üblicherweise oder auf Verlangen des Arbeitgebers im Betrieb befinden, mitversichert.

Zu den Gebrauchsgegenständen gehören u.a. Bekleidung, Taschen, Werkzeuge, eigene Fachliteratur, Fahrräder.
Ausdrücklich ausgenommen sind Kraftfahrzeuge, Bargeld und Wertpapiere.