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Gebrauchsgegenstände von BetriebsangehörigenIm Rahmen der Geschäftsversicherung sind immer auch die Gebrauchsgegenstände der Betriebsangehörigen, die sich üblicherweise oder auf Verlangen des Arbeitgebers im Betrieb befinden, mitversichert. Zu den Gebrauchsgegenständen gehören u.a. Bekleidung, Taschen, Werkzeuge, eigene Fachliteratur, Fahrräder.
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