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GebäudezubehörBeim versicherten Gebäudezubehör handelt es sich um bewegliche Sachen, die der Instandhaltung eines versicherten Gebäudes oder dessen Nutzung zu Wohnzwecken dienen. Zubehör grenzt sich von den Bestandteilen eines Gebäudes dadurch ab, dass es entfernt werden kann, ohne das Gebäude in seinem Wesen zu verändern. Es ist versichert, soweit es sich in dem Gebäude befindet oder außen an dem Gebäude angebracht ist. Beispiele: Gemeinschaftswaschanlagen, Brennstoffvorräte für Sammelheizungen; Ersatzteile für Gebäude; Einbauschränke sowie maßgenaue Badeeinrichtungen, soweit der Versicherungsnehmer dafür die Gefahr trägt; die im fremden Eigentum stehenden Wasser- , Gas-, Elektrizitäts- und Wärmezähler.
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