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GebäudebestandteileAls Gebäudebestandteile gelten alle Bauteile, die in das Gebäude eingefügt wurden und mit ihm zur dauerhaften Nutzung bestimmt sind. In dieser Eigenschaft zählen sie zum Gebäude und fallen ohne besondere Vereinbarung unter den Versicherungsschutz. Beispiele: Türen; Fenster; Balkone; Wandverkleidungen; fest verlegte Bodenbeläge; Hauswasserversorgung; Klimaanlagen; Markisen, sofern sie nicht zu Räumen gehören, die betrieblichen Zwecken dienen; Gas-, Elektro- und Fernsprechanlagen (ohne Endgeräte); Aufzüge; Raumbelüftungsanlagen; Heizungsanlagen und Öltanks; Sanitäranlagen; Blitzableiter; Antennenanlagen, sofern sie nicht überwiegend Betriebszwecken dienen; Fahnenstangen; Sprinkler- und Berieselungsanlagen; Einbruchmeldeanlagen, Kühltürme.
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