Gebäudebeschädigungen sowie Schlossänderungskosten

Informationen zu Gästeeigentum in Beherbergungsbetrieben: Mangels Obhut des Versicherungsnehmers ist Eigentum von Gästen in Beherbergungsbetrieben nicht einfach als femdes Eigentum mitversichert. Es gibt jedoch eine besondere Vereinbarung: Klausel 2202.




Gebäudebeschädigungen sowie Schlossänderungskosten

In der Geschäftsversicherung gilt für die Position Gebäudebeschädigungen sowie für die Position Schlossänderungskosten eine gemeinsame Entschädigungsgrenze in Höhe von 15.000 EUR auf Erstes Risiko.

Die Position Gebäudebeschädigungen der Geschäftsversicherung umfasst die Kosten für die Beseitigung von Gebäudeschäden, die durch einen Einbruchdiebstahl oder den Versuch einer solchen Tat entstanden sind,
• an Dächern, Decken, Wänden, Fußböden, Türen, Schlössern, Fenstern (ausgenommen Schaufensterverglasungen), Rollläden und Schutzgittern der als Versicherungsort vereinbarten Räume (Gebäudeschäden);
• an Schaukästen und Vitrinen (ausgenommen Verglasungen) außerhalb des Versicherungsortes, aber innerhalb des Grundstücks, auf dem der Versicherungsort liegt und in dessen unmittelbarer Umgebung.

Die Position Schlossänderungskosten umfasst die Kosten für Schlossänderungen an den Türen der als Versicherungsort vereinbarten Räume, wenn Schlüssel zu diesen Türen durch einen Versicherungsfall oder durch eine außerhalb des Versicherungsortes begangene Tat (Einbruchdiebstahl oder Raub) abhanden gekommen sind. Dies gilt nicht für Türen von Tresorräumen (s. Geldschrankschlüssel).