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Gebäudebeschädigungen sowie SchlossänderungskostenIn der Geschäftsversicherung gilt für die Position Gebäudebeschädigungen sowie für die Position Schlossänderungskosten eine gemeinsame Entschädigungsgrenze in Höhe von 15.000 EUR auf Erstes Risiko. Die Position Gebäudebeschädigungen der Geschäftsversicherung umfasst die Kosten für die Beseitigung von Gebäudeschäden, die durch einen Einbruchdiebstahl oder den Versuch einer solchen Tat entstanden sind, Die Position Schlossänderungskosten umfasst die Kosten für Schlossänderungen an den Türen der als Versicherungsort vereinbarten Räume, wenn Schlüssel zu diesen Türen durch einen Versicherungsfall oder durch eine außerhalb des Versicherungsortes begangene Tat (Einbruchdiebstahl oder Raub) abhanden gekommen sind. Dies gilt nicht für Türen von Tresorräumen (s. Geldschrankschlüssel).
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