Fremdes Eigentum

Informationen zu fremdem Eigentum: Sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wird, ist in der Geschäftsversicherung ist fremdes Eigentum mitversichert. Seiner Art nach muss das fremde Eigentum zu den versicherten Sachen gehören.




Fremdes Eigentum

Fremdes Eigentum ist in der Geschäftsversicherung mitversichert, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wird.
Das fremde Eigentum muss seiner Art nach zu den versicherten Sachen gehören.

Sind im Betrieb z.B. gemietete, sicherungsübereignete oder geleaste Sachen vorhanden, müssen diese bei der Versicherungswertermittlung berücksichtigt werden.
Kundeneigentum, dass dem Versicherungsnehmer zur Reparatur überlassen ist, wird als Vorräte bei der Versicherungswertermittlung berücksichtigt.