Feuerlöschkosten

Informationen zu Feuerlöschkosten: Da Löschtätigkeiten der Feuerwehren gebührenfrei erfolgen, sind die damit zusammenhängenden Kosten von der Gemeinde zu tragen.




Feuerlöschkosten

Die Löschtätigkeit der Feuerwehren erfolgt gebührenfrei, die damit zusammenhängenden Kosten sind von der Gemeinde zu tragen.

Gehen die Hilfeleistungen der Feuerwehr über die gesetzlichen Aufgabenbereiche hinaus - z.B. Einsatz von Sonderlöschmitteln, Kosten für Stellung einer Brandwache, Einsatz weit über die Gemeindegrenze hinaus - - und muss der Geschädigte diese Aufwendungen ersetzen, sind sie im Rahmen des 100%- Kostenblock bis zur vereinbarten Versicherungssumme, max. 2,5 Mio. EUR auf Erstes Risiko mitversichert.