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FeuerlöschkostenDie Löschtätigkeit der Feuerwehren erfolgt gebührenfrei, die damit zusammenhängenden Kosten sind von der Gemeinde zu tragen. Gehen die Hilfeleistungen der Feuerwehr über die gesetzlichen Aufgabenbereiche hinaus - z.B. Einsatz von Sonderlöschmitteln, Kosten für Stellung einer Brandwache, Einsatz weit über die Gemeindegrenze hinaus - - und muss der Geschädigte diese Aufwendungen ersetzen, sind sie im Rahmen des 100%- Kostenblock bis zur vereinbarten Versicherungssumme, max. 2,5 Mio. EUR auf Erstes Risiko mitversichert.
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