Fakultative Rückversicherung

Informationen zur fakultativen Rückversicherung: Die fakultative Rückversicherung ist neben der obligatorischen Rückversicherung gebräuchlich. Von Fall zu Fall kann der Erstversicherer entscheiden, in welcher Höhe und bei welchem Rückversicherer er ein Risiko rückversichern möchte.




Fakultative Rückversicherung

Die Rückversicherungspraxis kennt zwei Grundformen.

Neben der obligatorischen Rückversicherung ist die fakultative (= freiwillige) Rückversicherung gebräuchlich.
Der Erstversicherer kann von Fall zu Fall entscheiden ob, in welcher Höhe und bei welchem Rückversicherer er ein Risiko rückversichern möchte.

Die fakultative Rückversicherung ist bei Einzelrisiken gebräuchlich.