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FahrzeuganprallIn der Gebäudeversicherung und in der Geschäftsversicherung ersetzt der Versicherer Aufwendungen durch Fahrzeuganprall bis zur genannten Entschädigungsgrenze. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden durch Fahrzeuge, die vom Versicherungsnehmer oder seinen Arbeitnehmern betrieben werden. Schäden an Fahrzeugen, Schäden durch Verschleiß sowie Schäden an Zäunen, Straßen und Wegen sind nicht versichert.
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