Fahrzeuganprall

Informationen zum Fahrzeuganprall: Der Versicherer ersetzt in der Gebäudeversicherung und Geschäftsversicherung Aufwendungen durch Fahrzeuganprall bis zur genannten Entschädigungsgrenze.




Fahrzeuganprall

In der Gebäudeversicherung und in der Geschäftsversicherung ersetzt der Versicherer Aufwendungen durch Fahrzeuganprall bis zur genannten Entschädigungsgrenze.
Der Versicherungsfall ist erst mit dem Augenblick gegeben, in dem Schienen- oder Straßenfahrzeuge mit den versicherten Gebäude bzw. mit dem Gebäude, in dem sich die versicherten Sachen befinden, in Berührung kommen und eine unmittelbare Zerstörung oder Beschädigung daran hervorrufen.
Kommt z.B. lediglich die Ladung des Fahrzeugs mit den versicherten Sachen in Berührung, liegt kein Versicherungsfall vor.

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden durch Fahrzeuge, die vom Versicherungsnehmer oder seinen Arbeitnehmern betrieben werden. Schäden an Fahrzeugen, Schäden durch Verschleiß sowie Schäden an Zäunen, Straßen und Wegen sind nicht versichert.