Erstrisikoversicherung

Informationen zur Erstrisikoversicherung: Die Erstrisikoversicherung vereinbart, dass jeder Schaden bis zur Höhe der Versicherungssumme ersetzt wird, auch ohne Rücksicht darauf, ob die Versicherungssumme dem Versicherungswert der versicherten Sachen zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalles entspricht.




Erstrisikoversicherung

Ist Erstrisikoversicherung vereinbart, so wird jeder Schaden bis zur Höhe der Versicherungssumme ersetzt ohne Rücksicht darauf, ob die Versicherungssumme dem Versicherungswert der versicherten Sachen zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalles entspricht.

Eine etwaige Unterversicherung wird also nicht angerechnet.
In der Sachversicherung wird die Erstrisikoversicherung sinnvollerweise dort angewendet, wo die Ermittlung eines Versicherungswertes unverhältnismäßig schwierig durchzuführen wäre (Kostenpositionen).