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ErstrisikoversicherungIst Erstrisikoversicherung vereinbart, so wird jeder Schaden bis zur Höhe der Versicherungssumme ersetzt ohne Rücksicht darauf, ob die Versicherungssumme dem Versicherungswert der versicherten Sachen zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalles entspricht. Eine etwaige Unterversicherung wird also nicht angerechnet.
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