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Einfacher DiebstahlEinfacher Diebstahl liegt vor, wenn der Dieb Sachen in seinen Besitz bringt, ohne dabei Gewalt auszuüben oder Hindernisse zu überwinden. Typische Beispiele für einfachen Diebstahl sind das Entwenden von Portemonnaies in der Bahn oder in der Fußgängerzone. Schäden durch einfachen Diebstahl sind im Rahmen der Gefahr Einbruchdiebstahl ebenso wenig mitversichert wie Trickdiebstähle. Ausnahme:
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