Einbruchmeldeanlagen

Informationen zu Einbruchmeldeanlagen: Eine Einbruchmeldeanlage soll der Erkennung und Meldung von Einbrüchen dienen. Sie verkürzt den Zeitraum für die Ausübung des Einbruchs und soll den Täter somit in seiner Ausübung stören. Jedoch kann eine Einbruchmeldeanlage allein keinen Einbruch verhindern.




Einbruchmeldeanlagen

Versicherungssumme ist eine Einbruchmeldeanlage erforderlich bzw. für die Zeichnung eines Risikos Voraussetzung.

Die Einbruchmeldeanlage dient der Erkennung und der Meldung von Einbrüchen.
Sie soll den Zeitraum für die Ausübung des Einbruchs verkürzen und den Täter in seiner Ausübung stören.
Eine Einbruchmeldeanlage allein kann Einbrüche nicht verhindern.
In Kombination mit zweckmäßigen mechanischen Sicherungen ergibt sich für das Risiko eine vernünftige Schutzmaßnahme.

Vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind für Einbruchmeldeanlagen Richtlinien erstellt worden, die deren Qualität sichern sollen.