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Edelmetalle in Zahnarztpraxen und DentallaborsEdelmetalle usw. sind Wertsachen, daher müssen die vereinbarten Aufbewahrungsvorschriften beachtet werden. In einer Zahnarztpraxis werden Materialien aus Edelmetall, an denen z.B. gerade gearbeitet wird, nicht im Geldschrank aufbewahrt. Um dem Bedarf der Kunden entgegenzukommen, sind in der Geschäftsversicherung für Berufe des Heilwesens Schäden an unverschlossen aufbewahrten verarbeiteten und unverarbeiteten Edelmetallen oder Sachen aus Edelmetall bis zu 1.000 EUR auf Erstes Risiko mitversichert. Eine Erhöhung der Entschädigungsgrenze ist nicht möglich.
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