Doppelversicherung

Informationen zur Doppelversicherung: Wenn dasselbe Interesse gegen dieselbe Gefahr bei mehreren Versichern versichert ist, spricht man von Doppelversicherung. Die Voraussetzung hierfür ist die Übersteigung des Versicherungswertes durch die beiden Versicherungssummen.




Doppelversicherung

Dasselbe Interesse ist gegen dieselbe Gefahr bei mehreren Versichern versichert.
Eine Doppelversicherung setzt voraus, dass die Versicherungssummen zusammen den Versicherungswert übersteigen.
Die Versicherer haften gemäß ihrem Anteil als Gesamtschuldner, der Versicherungsnehmer kann aber im ganzen nicht mehr als den Betrag des Schadens verlangen.

Ist eine Doppelversicherung in betrügerischer Absicht genommen worden, so ist jeder in dieser Absicht geschlossene Vertrag nichtig.

Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch welchen die Doppelversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen der Doppelversicherung geschlossen, oder ist die Doppelversicherung dadurch entstanden, dass nach Abschluss der mehreren Versicherungen der Versicherungswert gesunken ist, so kann der Versicherungsnehmer u.U. die Aufhebung des später geschlossenen Vertrages oder die Herabsetzung der Versicherungssummen verlangen. (s. §§ 59, 60 VVG).