Dauernachlass

Informationen zum Dauernachlass: Als Dauernachlass bezeichnet man den Rabatt, der in Abhängigkeit von der Vertragslaufzeit auf den Versicherungsbeitrag gewärt werden kann. Bei 5-jähriger Vertragslaufzeit wird bei der Versicherung auf den Beitrag ein Dauernachlass von 10 % angerechnet.




Dauernachlass

Der Dauernachlass ist ein Rabatt, welcher in Abhängigkeit von der Vertragslaufzeit auf den Versicherungsbeitrag gewährt werden kann.
Bei der Versicherung wird bei 5-jähriger Vertragslaufzeit auf den Beitrag (vor Versicherungsteuer) ein Dauernachlass von 10 % eingeräumt.
Verträge, die zwischen dem 01.01.1991 und dem 25.06.1994 geschlossen wurden, können gekündigt werden, sofern auf Verträge mit einer Dauer von fünf und mehr Jahren kein Beitragsnachlass gewährt wurde (§ 8 Abs. 3 VVG alte Fassung).

Der Vomhundertsatz des Beitragsnachlasses musste mindestens der Dauer der Laufzeit entsprechen.