Bruchteilversicherung

Informationen zur Bruchteilversicherung: Bei Einbruchdiebstahl-, Leistungswasser- und Sturmversicherungen für Betriebseinrichtung und Vorräte kann ab einer Versicherungssumme von 500.000 Euro eine Bruchteilversicherung vereinbart werden. Hierbei wird ein Bruchteil des Vollwertes versichert.




Bruchteilversicherung

Bruchteilversicherung kann bei Einbruchdiebstahl-, Leitungswasser- und Sturmversicherungen für Betriebseinrichtung und Vorräte ab einer Versicherungssumme von 500.000 EUR vereinbart werden.

Versichert wird ein Bruchteil des Vollwertes. Dieser Versicherungsform liegt der Gedanke zugrunde, dass ein Totalschaden oder ein Teilschaden über dem gewählten Bruchteil unwahrscheinlich ist (z.B. kann ein Leitungswasserschaden nur einen Teil der Einrichtung und Vorräte vernichten, Einbrecher können nicht alles mitnehmen).

Es kann ein Bruchteil von 25 % abwärts bis zu 5 % des Vollwertes festgelegt werden.
Entspricht der Vollwert dem Versicherungswert zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalles, so wird der Schaden bis zur Höhe der vereinbarten Bruchteilsumme voll ersetzt.
Ist der Vollwert niedriger, so wird der Schaden nur im Verhältnis des Gesamtwertes zum Versicherungswert ersetzt. Versicherungssumme ist die Bruchteilsumme.
Der Beitrag wird vom Vollwert berechnet, dabei wird je nach Größe des Bruchteils ein Nachlas von 10 % bis 20 % gewährt. Entschädigungsgrenzen und zusätzliche Einschlüsse errechnen sich aus der Bruchteilsumme.

Bei Bruchteilversicherung kann nicht vereinbart werden: Freizügigkeit; Stichtagsversicherung (siehe jeweils dort).