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BruchteilversicherungBruchteilversicherung kann bei Einbruchdiebstahl-, Leitungswasser- und Sturmversicherungen für Betriebseinrichtung und Vorräte ab einer Versicherungssumme von 500.000 EUR vereinbart werden. Versichert wird ein Bruchteil des Vollwertes. Dieser Versicherungsform liegt der Gedanke zugrunde, dass ein Totalschaden oder ein Teilschaden über dem gewählten Bruchteil unwahrscheinlich ist (z.B. kann ein Leitungswasserschaden nur einen Teil der Einrichtung und Vorräte vernichten, Einbrecher können nicht alles mitnehmen). Es kann ein Bruchteil von 25 % abwärts bis zu 5 % des Vollwertes festgelegt werden. Bei Bruchteilversicherung kann nicht vereinbart werden: Freizügigkeit; Stichtagsversicherung (siehe jeweils dort).
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