Brand

Informationen zum Thema Brand: Als Brand bezeichnet man ein Feuer, welches ohne einen bestimmungsgemäßen herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und es sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Lesen Sie hier die drei Voraussetzungen nach, die durch diese Definition an einen Brand gestellt werden.




Brand

Ein Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Diese Definition stellt somit drei Voraussetzungen an einen Brand:

1. Es muss eine Lichterscheinung vorliegen. Hierzu genügt allerdings schon ein Glühen oder Glimmen, eine offene Flamme wird nicht gefordert. Eine Verkohlung oder Vergärung (Fermentation, s. Fermentationsschäden) von versicherten Sachen ist somit nicht versichert.

2. Die zweite Voraussetzung sieht vor, dass das Feuer ohne bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist. Ein bestimmungsgemäßer Herd ist alles, was dazu geschaffen ist, Feuer zu erzeugen oder einzudämmen, beispielsweise ein Kamin. Schäden durch das gewollte Feuer am Kamin sind somit nicht versichert.

3. Des weiteren wird eine eigene Ausbreitungsfähigkeit des Feuers gefordert. Das Feuer, das über den Kamin hinausgeht, ist dementsprechend versichert, wenn es in der Lage ist, sich ohne fremde Energiezufuhr selbst aufrechtzuerhalten. Sengschäden, die nicht selbständig weiterbrennen, sind jedoch nicht gedeckt.